Süddeutsche Zeitung, 19.11.2010
Auf die urheberrechtlichen Probleme, die mit der absehbaren Verbreitung sogenannter 3D-Drucker auf uns zukommen, macht Dirk von Gehlen aufmerksam. Erst mal erklärt er aber die Sache dem Prinzip nach: "'Stellen Sie sich vor', schreibt der Jurist Michael Weinberg in einem gerade veröffentlichten Papier zum 3-D-Druck, 'Sie scannen einen Kaffeebecher, schicken die Datei an einen Drucker und erstellen so Tausende identische Tassen.' Aber auch elektrische Kleingeräte sieht Weinberg aus dem 3-D-Drucker kriechen: 'Beispielsweise eine Fernbedienung, die genau an Ihre Hand angepasst ist und alle Knöpfe genau dort hat, wo Sie sie sich wünschen.'"

Jörg Beger 05.12.2010 17:42
dazu im Blog von Dirk von Gehlen http://www.dirkvongehlen.de/index.php/netz/urheberrecht-in-3d/